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Der Verein der H2-Produzenten nimmt Stellung zur revidierten Rohrleitungsverordnung



Der Verein begrüsst, die Absicht einen klar definierten gesetzlichen Rahmen für die Aufsicht und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die reine Wasserstoffleitungen zu schaffen.


Da der Transport von Wasserstoff über Pipelines finanzielle sowie aktuell ökologische Vorteile gegenüber dem Transport per Lastwagen bringen kann, werden Pipeline-Lösungen in einzelnen Projekten der Mitglieder des Vereins der H2 Produzenten untersucht, um die Produktionsstelle direkt mit dem Verbraucher (Industrie oder H2-Tankstelle) zu verbinden. Diese Pipelines sind nicht öffentlich und nicht Bestandteil des Gasversorgungsnetzes.


Der Vorschlag vom Verein der H2 Produzenten in Kürze:


Um den Markthochlauf für grünen Wasserstoff zu unterstützen, soll das Bewilligungsverfahren von Wasserstoff-Direktleitungen analog zu den kleinen Produktionsanlagen im Rahmen eines kantonalen Verfahrens behandelt werden.


Analog zu Gas und Strom, ist eine Differenzierung der Netzebenen „Fernleitung“ und „Verteilung“ notwendig, damit die Wasserstoffproduzenten auf lokaler Ebene nicht unnötig überhöhte rechtliche Anforderungen zu erfüllen haben, die zu Mehrkosten und Verzögerungen in den Projekten führen.


Damit sich die Wasserstoffproduktion in der Schweiz etablieren kann, müssen sogenannte Direktleitungen von Produktionsstandorten zu ihren Kunden von der Anwendung der Rohrleitungsverordnung ausgenommen werden. Aus diesem Grund beantragen die H2-Produzenten, die Verordnung entsprechend anzupassen. Der Verein würde zudem die Gründung einer Arbeitsgruppe begrüssen, um regulatorische Lösungen für direkte Wasserstoffrohrleitungen zu erarbeiten.


Hier erhalten Sie die detaillierte Stellungnahme als PDF




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